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Seit 2001 errichtet bwe 75 kW-Biogasanlagen in allen Varianten. Mehr als 70 bwe-Hofkraftwerke sind in Betrieb; weitere befinden sich in der Genehmigungsplanung.
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2021) sieht eine Sondervergütung für „Güllekleinanlagen“ vor. Biogasanlagen mit einer installierten elektrischen Leistung von maximal 99 kWel und einem Gülleanteil von mindestens 80 Masseprozent erhalten demnach eine Vergütung von 22,23 Cent /kWhel in der Direktvermarktung. Diese Vergütung sinkt ab Juli 2022 jährlich um 0,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreswert.
Der Entwurf des EEG 2023 sieht eine Erweiterung der Sondervergütung für Güllekleinanlagen bis zu einer Leistung von 150 kWel vor.
Kleinanlagen sind in folgenden Konstellationen möglich: