Grüner Bogen
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Förderung

Dein Ansprechpartner:
Hannes Müller

Tel.: 04491 / 938 00 648
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Seit 2021 gelten neue Förderrichtlinien für den Einbau von Wärmepumpen. Mit attraktiven Konditionen will die Bundesregierung dich motivieren, deine Heizung auf erneuerbare Energien umzustellen oder in deinen Neubau einzuplanen.


Einzelförderung in bestehenden Gebäuden

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) treibt den Austausch einer bestehenden Heizung mit einem Fördersatz von 35 Prozent der Installationskosten voran. Bei 45 Prozent liegt der Satz, wenn du deine Ölheizung ersetzt. Förderfähig sind die Kosten der neuen Wärmepumpe, der Wärmequelle, des Einbaus und der Inbetriebnahme – und auch begleitende Kosten.


Leistungsgeregelte Wärmepumpen unseres Lieferanten NIBE sind besonders effizient. Sie übertreffen die Förder-Standards.


Effizienzhausförderung

Die KfW-Effizienzhausförderung gilt für bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für Neubauten. Die Fördersätze sind abhängig vom ausgeführten Standard. Ein Effizienzhaus 100 EE wird zum Beispiel mit bis zu 48.750 Euro, ein Effizienzhaus 40 EE mit bis zu 75.000 Euro gefördert.

Wärmepumpe im Neubau

Der Wärmebedarf der Effizienzhausklassen 55 EE bzw. 40 EE wird zu mindestens 55 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt, etwa mithilfe einer Wärmepumpe.


Der Kreditrahmen der KfW beträgt bei EE-Häusern maximal 150.000 Euro. Zusätzlich wurde der Zuschuss um jeweils 2,5 Prozent aufgestockt. Bei voller Ausschöpfung des KfW-Kredites beträgt der Zuschuss für ein Effizienzhaus 40 EE bis zu 33.750 Euro.


Investition oder Tilgung

Du kannst dir die KfW-Effizienzhausförderung als Investitionszuschuss direkt auszahlen lassen oder sie als Tilgungszuschuss für einen attraktiven Kredit nutzen.


Förderantrag leicht gemacht

So berechnest du die Jahresarbeitszahlen für unsere NIBE-Wärmepumpen. Das Ergebnis kannst du dir als Anlage zum BEG-Förderantrag ausdrucken lassen:

Berechnung der Jahresarbeitszahl