Privilegierte Biogasanlagen dürfen nicht mehr als 2,3 Mio Nm³ Biogas pro Jahr erzeugen. Um die Einhaltung dieser Grenze zu kontrollieren, fordern die Genehmigungsbehörden einen Nachweis mit geeigneten Messverfahren.
Als geeignet gilt das Ultraschall-Messverfahren.
bwe Energiesysteme hat sich aus guten Gründen für diese Messmethode entschieden. Sie bietet zahlreiche Vorteile: