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Als bwe-Kunde erhalten Sie richtungsweisende Einblicke in aktuelle Gesetzeslage und politischen Diskurs, z.B. im Bereich Erneuerbare Energien (EEG 2014, KWKG 2016). Wir zeigen Chancen und Wege im Förderdschungel auf – von steuerlichen Vorteilen bis hin zu Boni-Abschöpfungen. Erfahren Sie, was für Sie konkret den größtmöglichen Nutzen bringt.
Mit dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) regelt der Gesetzgeber die Einspeisung und Vergütung aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen. Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erzeugen aus verschiedenen Brennstoffen dezentral Strom. Dieser kann ins öffentliche Netz eingespeist oder für eigene Zwecke genutzt werden. Es entsteht außerdem Wärme, die vor Ort eingesetzt werden kann. Blockheizkraftwerke (BHKW) zählen zu solchen KWK-Anlagen.
Installation und Betrieb von hocheffizienten BHKW (bis 50 kWel) werden auf verschiedene Weise gefördert. Im Fokus stehen vor allem Mini-BHKW mit einer maximalen elektrischen Leistung von 20kWel. Fördergelder für KWK-Anlagen gibt es vom Bund und einigen Bundesländern.
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